| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |