| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein gem. § 26 BGB besteht aus bis zu zehn Personen, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |