Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und maximal fünf Mitgliedern, darunter die erste Vorsitzende, die Schriftführerin, die Finanzfrau sowie bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.