| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand Geschäftsführung, dem Vorstand Finanzen/Sponsoring/Fundraising und dem Vorstand Kommunikation/Medien/Presse.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |