Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem und höchstens bis zu vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt.