Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorsitzenden jeweils allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 500 Euro führen, bedürfen der Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder.