Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden/Vorsitzender Anbaurat, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Anbaurat für medizinisches Cannabis und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.