Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, und zwar dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart (Schatzmeister) und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Sollte die Mitgliederzahl des Vereins sechs Personen oder weniger betragen, fallen die Ämter der zwei stellvertretenden Vorsitzenden fort.
Einzelne Vorstandsmitglieder dürfen im Namen des Vereins nur dann tätig werden, wenn sie vom Vorstand oder von der Mitgliederversammlung ausdrücklich damit beauftragt werden.