| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand wird gemäß § 26 BGB durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |