Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, bis zu sechs Beisitzern und gegebenenfalls weiteren Beisitzern für besondere Aufgaben.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Verbindlichkeiten über 500,00 EURO zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des gesamten Vorstands bedürfen.