Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden und maximal zwei Vertretern des Landesvorsitzenden; dem Landesschatzmeister und maximal zwei Vertretern des Landesschatzmeisters; dem Landesgeschäftsführer und maximal zwei Vertretern des Landesgeschäftsführers; dem Landesschriftführer und maximal zwei Vertretern des Landesschriftführers.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Landesvorsitzende oder ein Vertreter des Landesvorsitzenden.