Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Finanzverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 1000 Euro sind für den Verein nur verbindlich, wenn der gesamte Vorstand zugestimmt hat.