Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden (ersten Vorsitzenden oder Präsidenten), seinem Stellvertreter (zweiten Vorsitzenden oder Vizepräsidenten) und dem Schriftführer (Generalsekretär).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.