| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Dr Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter der erste Vorsitzenden und der zweite Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |