Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einnem und höchstens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Sofern der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied besteht vertritt dieser den Verein allein.