Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB setzt sich aus acht Personen zusammen, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Schatzmeister, zwei Projekt- und Entwicklungskoordinatoren und zwei Beauftragten für Integration und soziale Angelegenheiten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.