| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten durch den Vorsitzenden und einem seiner Stellvertreter. |