| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes vertretungsberechtigte Vorstandsmitglied bedarf zu Rechtsgeschäften, die den Wert von 5.000,00 EUR im Einzelfall überschreiten sowie zu Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffenden Rechtsgeschäften eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses. |