| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtich durch den ersten Vorsitzenden allein und dessen Stellvertreter gemeinsam vertreten. |