| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorstand für interne Kommunikation, dem Vorstand für Mitgliederverwaltung, dem Vorstand für Mitgliederbetreuung, dem Vorstand für Interessenvertretung, dem Vorstand für strategische Entwicklung und dem Vorstand für Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |