| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer ungeraden Zahl von Vorstandsmitgliedern, mindestens aber drei Vorstandsmitglieder, darunter ein erster Vorsitzender und zwei stellvertretende Vorsitzende sowie gegebenenfalls ein Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |