Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind bei Rechtsgeschäften bis zu 5.000,00 EUR einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR wird der Verein durch den ersten Vorsitzenden zusammen mit einem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer vertreten. Die stellvertretenden Vorsitzenden sind zu zweit vertretungsberechtigt. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden und der Geschäftsführer sind ebenfalls gemeinsam vertretungsberechtigt.