Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt für Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister und zur Führung von Konten des Vereins.