Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorstandsvorsitzenden (Executive Chairman) und gegebenenfalls weiteren Vorstandsmitgliedern, darunter ein stellvertretender Vorsitzender (Dept. Chairman).
Ist nur eine Person bestellt, so ist diese Person Vorstandsvorsitz und zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt. Sind mehrere Personen zum Vorstand bestellt, ist der Vorstandsvorsitz stets allein vertretungsberechtigt, die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam mit einer weiteren Vorstandsperson.