Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Für die Begründung von Verbindlichkeiten von einmalig oder jährlich über 100 Euro ist die gemeinschaftliche Vertretung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.