Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.