| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens neun Vorstandsmitgliedern, darunter einem Vorsitzender, einem stellvertretender Vorsitzender und einem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |