Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportleiter, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im Falle seiner Verhinderung durch die vier weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.