| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein, soweit es sich um vermögensrechtliche Angelegenheiten bis zu einer Summe von 500,00 Euro handelt. Bei einer Summe über 500,00 Euro wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |