Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem Bundesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Finanzreferenten und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden allein oder einen stellvertretenden Bundesvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.