Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Großmeister (Vorsitzenden), dem Titelmeister, und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber dritten wird in der Weise eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 3000,00 Euro der Zustimmung des Ordenskapitelrats bedürfen.