| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |