Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der erste und der zweite Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Stellvertreter und der Schatzmeister sind jeweils gemeinsam mit dem ersten oder dem zweiten Vorsitzenden vertretungsberechtigt.