Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreterin, dem Dritten Vorstandsmitglied und dem Vierten Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils einzeln. Das Dritte und das Vierte Vorstandsmitglied vertreten gemeinsam. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie die Belastung vom Immobilien.