| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern: der/dem ersten Vorsitzenden, der Kassenverwaltung/Stellvertretung und der Schriftführung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |