| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter zwei Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |