Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Rechtsgeschäfte, wodurch der Verein finanzielle Verpflichtungen eingeht oder die eine langfristige Belastung für ihn bedeuten würden, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.