Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend eingeschränkt, dass zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken die vorherige schriftliche Zustimmung des Dachverbandes Islamische Föderation in Berlin e. V. (IFB) notwendig ist.