Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindenstens drei Personen, darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende, zusätzlich können Schatzmeister und Schriftführer dem Vorstand angehören. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes .