| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, mindestens einem/r und höchstens drei Vertreter:innen und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |