Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Kassenführer, dem Schriftführer und zwei exekutiven Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende, der zweite Vorsitzende oder der Generalsekretär.