| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in und dem/der Gartenfachberater/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |