Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, bis zu acht Beisitzern und dem Geschäftsführer des Vereins als geborenem Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.