| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, sowie dem Schatzmeister, wobei das Amt des zweiten Vorsitzenden wird durch den Pfarrer der Kirchengemeinde wahrgenommen wird.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |