Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident), dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Kassenverwalter sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.