Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten/stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.