| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem und höchstens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann durch einstimmigen Vorstandsbeschluss erteilt werden. |