| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als EUR 10.000,- belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung des Vereinsausschusses. Übersteigt die Verpflichtung den Betrag von EUR 50.000,- , ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig. |