Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied.