| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über 10,000,-- EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Darlehensgeschäfte jedweder Art sowie Verträge von jeweils mehr als 15.000,-- EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |